Freiberufler: Ihre spezifische Beratung ist bei uns gesichert
Der Beratungsbedarf unserer freiberuflichen Mandanten ist besonders komplex. Er betrifft Beratungsfelder der Unternehmenskunden (Lohnabrechnung und Arbeitsrecht bei eigenen Angestellten, Fragen der laufenden Besteuerung sowie der internationalen Besteuerung, Begleitung bei Betriebsprüfungen) wie auch Beratungsfelder der Privatkunden (Einkommensteuer, Doppelbesteuerung, Vermögensteuer in Frankreich).
Durch unsere langjährige Erfahrung in den deutsch-französischen Rechtsbeziehungen sind wir auch bestens mit den für Freiberufler relevanten Rechtsgebieten und Besonderheiten vertraut und können Sie kompetent beraten.
Neben den Besonderheiten in der Buchhaltung für französische Freiberufler stellen sich in Frankreich weitergehende Fragen hinsichtlich der gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken- und Rentenversicherung) der Freiberufler.
Neben den bereits beschriebenen steuerlichen Aspekten beraten wir Sie auch gerne in diesem Bereich und erfüllen für Sie alle Verpflichtungen hinsichtlich der Sozialversicherung.

