Im Ausland tätige Mitarbeiter unterliegen, wenn sie nicht lediglich „entsandt“ werden, trotz weitgehender Vertragsfreiheit nicht nur dem Sozialversicherungsrecht sondern im Regelfall auch dem Arbeitsrecht des Tätigkeitsstaates.
Gerne übernehmen wir die Erstellung, Übersetzung oder Anpassung des Arbeitsvertrags für Ihre französischen Mitarbeiter und beraten Sie zu sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Wir erstellen Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen, übernehmen sämtliche Meldungen an die verschiedenen Sozialversicherungsträger und kümmern uns um alle sonstigen auf die Gehaltssumme erhobenen Steuern und Abgaben.
Bei Ihren nach Frankreich entsandten Mitarbeitern, die weiterhin dem Sozialversicherungsrecht des Landes des Arbeitgebers unterliegen, übernehmen wir die Erklärung der Quellensteuer für den Arbeitgeber sowie der Einkommensteuer des Mitarbeiters.