Umsatzsteuer in Frankreich
Ein erster geschäftlicher Schritt ins Ausland, ohne sich dort in welcher Form auch immer niederzulassen, besteht in der Teilnahme am innergemeinschaftlichen Warenverkehr oder in grenzüberschreitenden Dienstleistungen. Hier sind die mit hohen finanziellen Risiken behafteten umsatzsteuerlichen Aspekte zu beachten. Diesbezüglich beraten wir Sie vollumfänglich und übernehmen gerne Ihre umsatzsteuerliche Registrierung, erstellen Ihre regelmäßigen Umsatzsteuererklärungen und Intrastatmeldungen und erfüllen all Ihre steuerlichen länderspezifischen Pflichten.
Genauso übernehmen wir für Sie, wenn Sie keine umsatzsteuerpflichtigen Geschäfte im jeweiligen Land getätigt haben, Ihren Vergütungsantrag auf dort gezahlte Vorsteuern. Wir erstellen für Sie, je nach individuellem Vorteil quartalsweise oder jährlich, Vergütungsanträge in Frankreich, Deutschland, den Beneluxstaaten, Italien, England, Spanien und zahlreichen anderen Ländern und übernehmen die damit verbundene Kommunikation mit den örtlichen Behörden.
Hierbei arbeiten wir sehr eng mit unserer Fiskalvertretung SERF EuropeFides SAS zusammen.

